Allgemeine Geschäftsbedingungen der Abaton Personaldienstleistungen GmbH
(Stand 01.10.2011)
Die seit 01.10.2011 neu geltenden Regelungen sind farbig hervorgehoben. Sie können die aktuell gültigen AGB’s hier herunterladen. Die zuvor geltenden AGB’s finden Sie hier.
Die Abaton Personaldienstleistungen GmbH (Abaton GmbH) stellt ihren Kunden (Entleiher) auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (AÜV) ihre Mitarbeiter vorübergehend als Leiharbeitnehmer zur Verfügung. Auf diesen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag finden ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Abaton GmbH Anwendung.
Die Leiharbeitnehmer werden ausschließlich zur vertraglich vereinbarten Tätigkeit eingesetzt. Ein Einsatz für Tätigkeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, sind in Baubetrieben i.S. des §75 Abs. 1 Nr. 2 AFG in Verbindung mit §1 der Baubetriebe-Verordnung verboten. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Abaton GmbH Schadensersatzansprüche gegenüber dem Entleiher vor.
Der Überlassungsvertrag endet mit Ablauf der Zeit, für die er abgeschlossen ist. Wenn kein Überlassungsende vereinbart ist, überlässt die Abaton GmbH ihre Mitarbeiter dem Entleiher im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses auf unbestimmte Zeit. Verträge auf unbestimmte Zeit sind mit einer Frist von fünf Arbeitstagen beidseitig kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt z.B. in der nachhaltigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Es wird eine 4-stündige Probezeit gewährt. Sollte der Leiharbeitnehmer nicht den Anforderungen des Entleihers entsprechen, wird diese Zeit nicht in Rechnung gestellt. Die Abaton GmbH hat das Recht diesen Mitarbeiter auszutauschen. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht.
Der Entleiher verpflichtet sich den Leiharbeitnehmer mindestens 7 Stunden täglich, 35 Stunden in der Woche oder 152 Stunden im Monat einzusetzen. Geringere Einsatzzeiten müssen vereinbart werden. Die vereinbarten Honorarsätze gelten je überlassener Stunde. Diese werden dem Leiharbeitnehmer auf seinem Stundennachweis durch den Entleiher mit seiner Unterschrift bestätigt. Fehlt die Unterschrift gelten die Angaben des Mitarbeiters.
Die Abaton GmbH wendet für ihre Arbeitnehmer einen Tarifvertrag entsprechend des AÜG an. Dieser kann auf der Homepage der Abaton GmbH eingesehen werden. Bei Veränderungen der tariflichen Arbeitsentgelte hat die Abaton GmbH das Recht, für Überlassungen auf unbestimmte Zeit die vereinbarten Honorarsätze anzupassen. Sie informiert den Entleiher mindestens vier Wochen vorher.
Für Mehrarbeit und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, sowie in der Nacht werden folgende Zuschläge fällig:
Überstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen 25 %
Nachtarbeit zwischen 22.00-06.00 Uhr 25 %
Arbeiten an Sonntagen 50 %
Arbeiten an Feiertagen 100 %
Die Rechnungen werden auf Grundlage der Stundennachweise wöchentlich gelegt, und sind bei Erhalt sofort fällig. Die Zahlung gilt mit Eingang auf einem Konto der Abaton GmbH als erfolgt. Die Abaton GmbH gewährt Entleihern, die mindestens fünf Rechnungen ohne Verzug beglichen haben, ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungslegung. Bei dauerhaftem Zahlungsverzug ist Abaton zur fristlosen Kündigung des Arbeitnehmer-überlassungsvertrages berechtigt. Die Abaton GmbH ist berechtigt Forderungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise abzutreten oder zu verpfänden. Mitarbeiter von Abaton sind nicht zum Inkasso berechtigt.
Der Entleiher übernimmt mit Annahme der Leiharbeitnehmer das arbeitgeberseitige Direktionsrecht. Er verpflichtet sich, den Leiharbeitnehmern bei Beginn ihrer Tätigkeit mit allen für den Betrieb geltenden Arbeitsschutzvorschriften vertraut zu machen und für deren Einhaltung zu sorgen. Dies gilt insbesondere für den Betriebs- und Gefahrenschutz, den Arbeitsschutz (entsprechend ArbZGes) und dem Jugendschutz. Dem Leiharbeitnehmer müssen alle Vorrichtungen und Gerätschaften für seinen persönlichen Schutz zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitsabläufe sind so zu gestalten, dass sie den Leiharbeitnehmer vor Gefahren und Gesundheitsschäden schützen, und den aktuellen Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. Arbeitsunfälle müssen unverzüglich der Abaton GmbH und der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Hamburg gemeldet werden. Der Entleiher gewährt den Sicherheitsbeauftragten der Abaton GmbH Zutritt zu den Arbeitsplätzen der Leiharbeitnehmer.
Für Schäden, die die Leiharbeitnehmer beim Entleiher verursachen und Schäden an Gegenständen, die dem Leih-arbeitnehmer anvertraut werden, übernimmt die Abaton GmbH keine Haftung. Die Abaton GmbH haftet gegenüber dem Kunden nur, wenn sie bei der Auswahl der überlassenen Mitarbeiter nicht die im normalen Geschäftsverkehr übliche Sorgfalt beachtet hat. Der Entleiher kann die Abberufung eines Leiharbeitnehmers zum nächsten Tag verlangen, wenn ein Anlass vorliegt, welcher die Abaton GmbH zu einer verhaltensbedingten Kündigung berechtigen würde. Der Entleiher kann eine sofortige Abberufung eines Leiharbeitnehmers verlangen, wenn ein Anlass vorliegt, welcher Abaton zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würde.
Wenn innerhalb der ersten drei Monate ununterbrochener Überlassung eines Mitarbeiters an den Entleiher ein direkter Arbeitsvertrag zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher zustande kommt, so gilt dies als honorarpflichtige Private Stellenvermittlung. Für diese Vermittlung stellt die Abaton GmbH ein Honorar entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen Vermittlungsprovision in Rechnung. Das Honorar ist mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher sofort fällig.
Der Entleiher verpflichtet sich unverzüglich anzuzeigen, wenn der Leiharbeitnehmer verspätet oder nicht zum Arbeitsplatz erscheint.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen und des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, soll dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen soll dasjenige gelten, was diesen Bestimmungen am nächsten kommt.