Alle diese Regelwerke wirken ineinander. So ist z.B. bei einer Beschäftigung nicht nur der Arbeitsvertrag maßgebend, sondern auch der geltende Tarifvertrag, das BGB, das SGB, das Kündigungsschutzgesetz und nicht zuletzt die herrschende Rechtssprechung.
All dieses zeigt, dass der "Laie" in der Beurteilung und Bewertung seines perönlichen Falles der Unterstützung eines auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwaltes bedarf.
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Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ...
Sozialgesetzbuch (SGB) ...
Tarifvertragsgesetz ...
Kündigungsschutzgesetz ...
Arbeitsschutzgesetz ...
Mitbestimmungsgesetz ...