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Rentenversicherung ...
Der Beitragssatz der Rentenversicherung liegt ab 01.01.2012 bei 19,6 %. Der Maximalbeitrag beträgt 1098 € / 941 € (West/Ost)
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Arbeitslosenversicherung ...
Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung beträgt z.Zt. 3,0 %. Der Maximalbeitrag liegt bei
168 € / 144 € (West/Ost). Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder Arbeitslosengeld beziehen zahlen keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, ebenso die sogenannten Mini-Jobber.
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Krankenversicherung ...
Für die Krankenversicherung gibt es einen einheitlichen Beitragssatz. Dieser beträgt zur Zeit 14,6%, welcher hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu tragen ist. Daneben muss der Arbeitnehmer einen zusätzlichen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 %-Punkte alleine bezahlen. Einige Krankenkassen verlangen darüber hinaus einen Zusatzbeitrag, der durch die Versicherten selber zu entrichten ist. Hier kann der Arbeitnehmer durch eine bewusste Wahl der Krankenkasse jährlich 100 €uro und mehr sparen.
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Pflegeversicherung ...
Der allgemeine Beitragsatz zur Pflegeversicherung beträgt 1,95 %. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen Zuschlag in Höhe von 0,25 %-Punkten, der alleine vom Arbeitnehmer zu tragen ist. Um in den Genuss des allgemeinen Beitragssatzes zu kommen, müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber zu berücksichtigende Kinder nachweisen (z.B. mit der Geburtsurkunde).
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Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft ...
Für die Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft gibt es keinen einheitlichen Beitragsatz. Er hängt vom Unfallrisiko der Arbeitnehmer ab.
Die Unfallversicherungsbeiträge zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. Für gewerbliche Arbeitnehmer bei Personaldienstleistern zahlt der Arbeitgeber einen Beitragsatz von ca. 4,5 %.